Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung klärt der OPM die Frage, ob die Marken "OXI-Effekt" und "OXI-Wirkung" unterscheidungskräftig sind.
Rechtsgrundlagen: § 4 MSchG
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Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung klärt der OPM die Frage, ob die Marken "OXI-Effekt" und "OXI-Wirkung" unterscheidungskräftig sind.
Rechtsgrundlagen: § 4 MSchG
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