Art 101 AEUV; Art 267 AEUV
Vorliegender Beitrag wendet sich eingehend unter Zugrundelegung der Entscheidung des EuGH C-439/09 der Frage zu, ob sich ein absolutes Internetverbot für selektive Betriebssysteme rechtfertigen lässt.
EuGH C-439/09
Art 101 AEUV; Art 267 AEUV
Vorliegender Beitrag wendet sich eingehend unter Zugrundelegung der Entscheidung des EuGH C-439/09 der Frage zu, ob sich ein absolutes Internetverbot für selektive Betriebssysteme rechtfertigen lässt.
EuGH C-439/09
