Zusammenfassung: In Hinblick auf Produktpiraterie und den Import aus Drittstaaten widmet sich die erkennende Instanz in angesprochener Sache der Frage, ob die Beschlagnahme durch nationale Zollbehörden einem Inverkehrbringen in Österreich gleichkommt.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 MSCHG; § 10a MSCHG; Art 5 Abs MarkenRL; Art / Abs MarkenRL