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§ 30 Abs 1 Z 2 MSCHG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2011/65Bl-LS 2011, 109 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH in verfahrensgegenständlicher Sache der Frage nach, ob in Hinblick auf Wort-Bild-Marken Verwechslungsgefahr anzunehmen ist.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSCHG

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