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§ 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10a MSchG; § 1 UWG; Art 5 Abs 1 MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2011/60Bl-LS 2011, 108 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Die erkennende Instanz widmet sich mit ihrer Entscheidung der kennzeichenmäßigen Nutzung als Voraussetzung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 2 MSchG; § 10a MSchG; § 1 UWG; Art 5 Abs 1 MarkenRL

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