Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung behandelt der OGH die Frage als wesentliches Element, inwieweit die Funktion als Werbeträger einer Marke deren Schutzfähigkeit zu beeinträchtigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung behandelt der OGH die Frage als wesentliches Element, inwieweit die Funktion als Werbeträger einer Marke deren Schutzfähigkeit zu beeinträchtigen vermag.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG
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