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§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2011/59Bl-LS 2011, 108 Heft 3 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung behandelt der OGH die Frage als wesentliches Element, inwieweit die Funktion als Werbeträger einer Marke deren Schutzfähigkeit zu beeinträchtigen vermag.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG

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