§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG
Vorliegendes Judikat befasst sich mit der Bezeichnung "Schloss Lichtenau" als schutzfähige Ortsangabe und mit geografischen Angaben als eintragungsfähige Phantasiebezeichnungen.
VwGH 20.12.2010, 2007/03/0117
§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG
Vorliegendes Judikat befasst sich mit der Bezeichnung "Schloss Lichtenau" als schutzfähige Ortsangabe und mit geografischen Angaben als eintragungsfähige Phantasiebezeichnungen.
VwGH 20.12.2010, 2007/03/0117