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§ 30 Abs 1 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/39Bl-LS 2011, 66 Heft 2 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der Markensenat mit der vermeintlichen Ähnlichkeit der Wort- sowie der Wort-Bild-Marke "Pitbull" mit der Marke "Redbull" differenzierend zu befassen. Wird in vorliegendem Fall ein markenschutzrechtlicher Löschungstatbestand verwirklicht?

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG

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