Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich der Markensenat mit der vermeintlichen Ähnlichkeit der Wort- sowie der Wort-Bild-Marke "Pitbull" mit der Marke "Redbull" differenzierend zu befassen. Wird in vorliegendem Fall ein markenschutzrechtlicher Löschungstatbestand verwirklicht?
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MSchG; § 30 Abs 2 MSchG