§ 1 Abs 1 UWG; § 1 Abs 2 UWG; § 1 Abs 3 UWG; § 2a Abs 4 UWG; § 18 UWG
Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit Fragen der Beweislast im lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsverfahren zu beschäftigen. Wen trifft dabei die Beweislast in Fällen der Gehilfenhaftung?