§ 2 UWG
Vorliegende Entscheidung widmet sich der objektiven Nachprüfbarkeit von Werbeaussagen. Dabei war vor allem strittig, ob im Bereich der Superlativwerbung - das beste Service - ein überprüfbarer Tatsachenkern, der vom Regime des UWG erfasst wird, anzunehmen ist.
OGH 15.12.2010, 4 Ob 217/10f