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§ 31 Abs 1 JN

ÖBl-LeitsätzeZivilprozessrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2011/52Bl-LS 2011, 68 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 31 Abs 1 JN

Im Rahmen seiner Entscheidungsfindung hatte der OGH die Zweckmäßigkeit und Zulässigkeit der Delegierung zwischen Gerichten gleicher Gattung zu beurteilen. Kann der Kanzleisitz der Parteinvertreter Zweckmäßigkeiterwägungen beeinflussen?

OGH 9.11.2010, 4 Ob 194/10y

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