§ 502 Abs 1 ZPO
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Auslegung des Klagebegehrens durch die Berufungsinstanz uU eine über den Einzelfall hinausgehende erhebliche Rechtsfrage darstellt.
OGH 15.12.2010, 4 Ob 176/10a
§ 502 Abs 1 ZPO
Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die Auslegung des Klagebegehrens durch die Berufungsinstanz uU eine über den Einzelfall hinausgehende erhebliche Rechtsfrage darstellt.
OGH 15.12.2010, 4 Ob 176/10a