Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte sich der Markensenat mit dem Ersatz von Verfahrenskosten im Markenschutzverfahren sowie mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von Beratungsleistungen eines österreichischen Rechtsanwaltes für einen ausländischen Klienten zu beschäftigen. Darüber hinaus war das Zerfallen eines Nichtigkeitsverfahrens in verschiedene Abschnitte und entsprechende Prozesserfolge zu thematisieren.