Zusammenfassung: Im Zentrum der vorliegenden Entscheidung steht die Prüfung der Ähnlichkeit von Gemeinschaftsgeschmacksmustern, wobei eindeutig festgestellt wurde, dass es dabei weniger auf eine völlige Identität als vielmehr auf den Gesamteindruck der zu vergleichenden Muster ankommt. Die Entscheidung wird unter Heranziehung zahlreicher Abbildungen von streiterheblichen Doppelwandgläsern (Trinkgläser) veranschaulicht.