Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte sich der OGH als Kartelloberbehörde zu der Frage zu äußern, ob Unternehmer, die beim Kauf von fremden Unternehmensteilen aus einer Konkursmasse mitbieten, im Verfahren über die Prüfung von Zusammenschlüssen antragsberechtigt sind.