§ 1 UWG; Art 88 Abs 3 Satz 3 EGV; Art 107 ff AEUV
Der OGH prüfte in der Entscheidung "Landesforstrevier L", unter welchen Voraussetzungen ein Verstoß gegen das beihilfenrechtliche Durchführungsverbot nach Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern nach § 1 UWG begründen kann.