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Art 107 Abs 1 AEUV; Art 108 Abs 3 AEUV

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/92Bl-LS 2010, 176 - 177 Heft 4 v. 1.7.2010

Art 107 Abs 1 AEUV; Art 108 Abs 3 AEUV

Hier wurde geprüft, ob das Durchführungsverbot nach Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV unmittelbar anwendbar ist und ob sich ein Mitbewerber des Beihilfeempfängers, der von der durch die Beihilfemaßnahme herbeigeführten Wettbewerbsverfälschung betroffen ist, berufen kann.

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