Art 107 Abs 1 AEUV; Art 108 Abs 3 AEUV
Hier wurde geprüft, ob das Durchführungsverbot nach Art 108 Abs 3 Satz 3 AEUV unmittelbar anwendbar ist und ob sich ein Mitbewerber des Beihilfeempfängers, der von der durch die Beihilfemaßnahme herbeigeführten Wettbewerbsverfälschung betroffen ist, berufen kann.