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§ 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/109Bl-LS 2010, 180 Heft 4 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: In der Entscheidung "Sallaki" wurde geprüft, ob bei einem Produkt mit einem nur kleinen und sehr spezialisierten Markt, auch ein geringer, aber kontinuierlicher Vertrieb eine ernsthafte Benutzung bilden kann.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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