§ 10 Abs 2 MSchG; Art 5 Abs 2 MarkenRL
Hier ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bekannte Marke branchenübergreifenden Schutz genießt und inwieweit dieser Schutz auch im Ähnlichkeitsbereich der Waren und Dienstleistungen gilt.
OGH 19.11.2009, 17 Ob 26/09m