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§ 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/110Bl-LS 2010, 181 Heft 4 v. 1.7.2010

Zusammenfassung: In der Entscheidung "Radetzky-Orden II" wurde geprüft, ob eine Marke ernsthaft benutzt wird, wenn ein ideeller Verein sie in der Öffentlichkeit verwendet.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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