Zusammenfassung: In der Entscheidung "Radetzky-Orden II" wurde geprüft, ob eine Marke ernsthaft benutzt wird, wenn ein ideeller Verein sie in der Öffentlichkeit verwendet.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
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Zusammenfassung: In der Entscheidung "Radetzky-Orden II" wurde geprüft, ob eine Marke ernsthaft benutzt wird, wenn ein ideeller Verein sie in der Öffentlichkeit verwendet.
Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG
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