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§ 4 MSchG; § 20 Abs 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/101Bl-LS 2010, 179 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 4 MSchG; § 20 Abs 3 MSchG

Hier prüfte der VwGH, ob die Wortmarke "Die lange Nacht der Forschung" für diverse Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 unterscheidungskräftig ist.

VwGH 6.10.2009, 2006/04/0124

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