§ 4 Abs 1 MSchG
Die Entscheidung "Gute Laune Tee" des OGH behandelte Abgrenzungsfragen iZm beschreibenden Angaben und bloßen Andeutungen von Eigenschaften der Ware, der Art ihrer Herstellung oder ihrer Zweckbestimmung.
OGH 23.3.2010, 17 Ob 18/09k
§ 4 Abs 1 MSchG
Die Entscheidung "Gute Laune Tee" des OGH behandelte Abgrenzungsfragen iZm beschreibenden Angaben und bloßen Andeutungen von Eigenschaften der Ware, der Art ihrer Herstellung oder ihrer Zweckbestimmung.
OGH 23.3.2010, 17 Ob 18/09k