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§ 4 Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/102Bl-LS 2010, 179 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 4 Abs 1 MSchG

Die Entscheidung "Gute Laune Tee" des OGH behandelte Abgrenzungsfragen iZm beschreibenden Angaben und bloßen Andeutungen von Eigenschaften der Ware, der Art ihrer Herstellung oder ihrer Zweckbestimmung.

OGH 23.3.2010, 17 Ob 18/09k

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