§ 25 UWG; § 13 Abs 4 MedienG; § 502 Abs 1 ZPO
Diese Entscheidung "Die neue Nr. 1 der ÖAK II" setzte sich mit der Frage auseinander, ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung des Urteils nach den Umständen des Falls zur Aufklärung des Publikums geboten ist und ob diese Problematik eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO berührt.