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§ 10 Abs 3 MSchG; Art 6 MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv. Prof. Dr. Helmut Gamerith, Univ. Innsbruck (Bearbeitung)Bl-LS 2010/103Bl-LS 2010, 179 - 180 Heft 4 v. 1.7.2010

§ 10 Abs 3 MSchG; Art 6 MarkenRL

Hier wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen ein Dritter die in Art 6 MarkenRL enthaltenenen Beschränkungen der Wirkungen der Marke geltend machen und sich in diesem Zusammenhang auf das dieser Vorschrift zugrunde liegende Freihaltebedürfnis berufen kann.

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