Zusammenfassung: Das KOG hatte sich mit dem Tatbestandselement des " beherrschenden Einflusses" zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 KartG 2005; Art 3 FKVO
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Zusammenfassung: Das KOG hatte sich mit dem Tatbestandselement des " beherrschenden Einflusses" zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 KartG 2005; Art 3 FKVO
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