Zusammenfassung: Das KOG hatte sich mit der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 9 KartG 2005; § 12 Abs 1 KartG 2005
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Zusammenfassung: Das KOG hatte sich mit der kartellrechtlichen Zusammenschlusskontrolle zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 9 KartG 2005; § 12 Abs 1 KartG 2005
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