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§ 4 Abs 2 MarkSchG; § 9 Abs 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmuth GamerithBl-LS 2008/82Bl-LS 2008, 128 Heft 3 v. 1.5.2008

§ 4 Abs 2 MarkSchG; § 9 Abs 1 UWG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei der Ersetzung oder Fortsetzung einer ursprünglichen Kennzeichnung auch die ursprüngliche Priorität zu gelten hat.

OGH 22.1.2008, 17 Ob 29/07z - Interhospitaltransfer Niederösterreich

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