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Art 5 Z 3 EuGVVO; § 1 UWG; § 27a JN

ÖBl-LeitsätzeVerfahrensrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/132Bl-LS 2007, 159 Heft 4 v. 19.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH betont die gebotene vertragsautonome Auslegung des Art 5 Z 3 EuGVVO und erläutert, dass sowohl Immaterialgüterrechts- wie auch Wettbewerbsverletzungen an diesem Gerichtsstand für Klagen aus " unerlaubten Handlungen" geltend gemacht werden können.

Rechtsgrundlagen: Art 5 Z 3 EuGVVO; § 1 UWG; § 27a JN

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