Zusammenfassung: Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen ein Exekutionstitel oder sonstige rechtliche Bindungen den Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage zur Folge haben und führt aus, dass auch eine EV als Exekutionstitel zu qualifizieren ist, der den Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine inhaltsgleiche EV begründet.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; § 226 ZPO; § 24 UWG