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§ 9 Abs 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/123Bl-LS 2007, 158 Heft 4 v. 19.7.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Firmenbestandteilen Stellung und prüft, ob das Firmenschlagwort Immoeast als deskriptives Zeichen zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

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