Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur markenrechtlichen Schutzfähigkeit von Firmenbestandteilen Stellung und prüft, ob das Firmenschlagwort Immoeast als deskriptives Zeichen zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 UWG; § 528 Abs 1 ZPO
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