Zusammenfassung: Die Subsumtion nicht registrierter Produktmarke unter die " sonstigen Einrichtungen" iSd § 9 Abs 3 UWG setzt den Nachweis der Verkehrsgeltung voraus. Eine bestimmte Verwendungsdauer begründet aber noch keine Verkehrsgeltung.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 und 3 UWG