Zusammenfassung: Dritte Personen besitzen im Beschwerdeverfahren beim Patentamt keine Aktivlegitimation.
Rechtsgrundlagen: § 36 MSchG; § 8 AVG
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Zusammenfassung: Dritte Personen besitzen im Beschwerdeverfahren beim Patentamt keine Aktivlegitimation.
Rechtsgrundlagen: § 36 MSchG; § 8 AVG
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