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§ 36 MSchG; § 8 AVG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl-LS 2007/102ÖBl-LS 2007, 115 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Dritte Personen besitzen im Beschwerdeverfahren beim Patentamt keine Aktivlegitimation.

Rechtsgrundlagen: § 36 MSchG; § 8 AVG

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