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§ 30 Abs 1 Z 2 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl-LS 2007/101ÖBl-LS 2007, 115 Heft 3 v. 1.6.2007

Zusammenfassung: Der OPM bejaht die Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken Apowell und Aprowel.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 Z 2 MSchG

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