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§ 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 9 Abs 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/73Bl-LS 2007, 64 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das OLG Wien beurteilt die markenrechtliche Schutzfähigkeit des Firmenschlagwortes markant.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; § 9 Abs 1 UWG

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