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§ 28 Abs 1 und 3 MSchG; § 43 Abs 3 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2007/80Bl-LS 2007, 66 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Der BA nimmt zur Umschreibung einer Marke bei zeitgleichem Einlangen der Umschreibungsanträge Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 und 3 MSchG; § 43 Abs 3 PatG

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