Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines trivialen Merkmals Stellung.
Rechtsgrundlagen: 1 PatG
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Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines trivialen Merkmals Stellung.
Rechtsgrundlagen: 1 PatG
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