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§ 2 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/165Bl-LS 2006, 265 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Bei Reichweitenvergleichen muss verpflichtend die Quelle und der Erhebungszeitraum offen gelegt werden.

Rechtsgrundlagen: § 2 UWG

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