§ 2 UWG; § 502 Abs 1 ZPO
Die Beurteilung der Irreführungsgefahr einer Ankündigung stellt keine erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO dar.
OGH 09.08.2006, 4 Ob 107/06y Betonsteine.
§ 2 UWG; § 502 Abs 1 ZPO
Die Beurteilung der Irreführungsgefahr einer Ankündigung stellt keine erhebliche Rechtsfrage nach § 502 Abs 1 ZPO dar.
OGH 09.08.2006, 4 Ob 107/06y Betonsteine.