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§ 25 Abs 6 UWG; § 74 Abs 1 EO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/168Bl-LS 2006, 265 - 266 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Kosten der Urteilsveröffentlichung sind als Exekutionskosten iwS zu qualifizieren.

Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 6 UWG; § 74 Abs 1 EO

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