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§ 4 Abs 1 Z 4 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/169Bl-LS 2006, 266 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit deskriptiver Zeichen und zur Kennzeichnungskraft fremdsprachiger Begriffe Stellung und qualifiziert das Wort " Shopping City" als Marke mit deskriptivem Charakter.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 4 MSchG

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