Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur inhaltlichen Reichweite und zur Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; RL " Arzt und Öffentlichkeit"
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur inhaltlichen Reichweite und zur Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; RL " Arzt und Öffentlichkeit"
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