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§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/96Bl-LS 2006, 165 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Der OPM nimmt zur Unterscheidungskraft einer röhrenförmigen Verpackung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG

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