Zusammenfassung: Der Markenbestandteil " Mozart" ist als schwaches Zeichen zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG
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Zusammenfassung: Der Markenbestandteil " Mozart" ist als schwaches Zeichen zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 Z 3 MSchG
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