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§ 147 Abs 1 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/105Bl-LS 2006, 166 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Die Arbeitnehmerstellung bei einem nicht verfahrensbeteiligten Unternehmen schließt die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 147 Abs 1 PatG nicht aus. Eine Patentverletzung setzt kein Verschulden des Täters voraus.

Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 1 PatG

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