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§ 1 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/104Bl-LS 2006, 166 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Der OPM prüft die Erfindungseigenschaft eines Patentanspruchs.

Rechtsgrundlagen: § 1 PatG

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