§ 1 UWG
Für den Nachweis von Domain-Grabbing reicht die Bescheinigung eines Sachverhalts, der das fehlende Eigeninteresse des Beklagten am Erwerb der Domain verdeutlicht.
OGH 8.11.2005, 4 Ob 158/05x-Steirer Parkett.
§ 1 UWG
Für den Nachweis von Domain-Grabbing reicht die Bescheinigung eines Sachverhalts, der das fehlende Eigeninteresse des Beklagten am Erwerb der Domain verdeutlicht.
OGH 8.11.2005, 4 Ob 158/05x-Steirer Parkett.