§ 147 Abs 2 PatG; § 48 PatG
Die Einrede der Nichtigkeit des Klagepatents kann im Provisorialverfahren geltend gemacht werden, die Vorfragenprüfung durch das Gericht setzt aber das Vorliegen von Gegenbescheinigungsmittel voraus.
OGH 29.11.2005, 4 Ob 229/05p - Sales Manager Austria