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§ 147 Abs 2 PatG; § 48 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/46Bl-LS 2006, 67 Heft 2 v. 1.3.2006

§ 147 Abs 2 PatG; § 48 PatG

Die Einrede der Nichtigkeit des Klagepatents kann im Provisorialverfahren geltend gemacht werden, die Vorfragenprüfung durch das Gericht setzt aber das Vorliegen von Gegenbescheinigungsmittel voraus.

OGH 29.11.2005, 4 Ob 229/05p - Sales Manager Austria

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