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§ 147 Abs 1 PatG; § 22 Abs 1 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/45Bl-LS 2006, 66 Heft 2 v. 1.3.2006

§ 147 Abs 1 PatG; § 22 Abs 1 PatG

Die Arbeitnehmerstellung bei einem nicht verfahrensbeteiligten Unternehmen schließt die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 147 Abs 1 PatG nicht aus.

OGH 29.11.2005, 4 Ob 229/05p - Sales Manager Austria

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