§ 147 Abs 1 PatG; § 22 Abs 1 PatG
Die Arbeitnehmerstellung bei einem nicht verfahrensbeteiligten Unternehmen schließt die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch nach § 147 Abs 1 PatG nicht aus.
OGH 29.11.2005, 4 Ob 229/05p - Sales Manager Austria