Zusammenfassung: Die Anhängigkeit eines Nichtigkeitsverfahrens wird durch das Einlangen des Löschungsantrags begründet.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 117 Satz 2 PatG
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Zusammenfassung: Die Anhängigkeit eines Nichtigkeitsverfahrens wird durch das Einlangen des Löschungsantrags begründet.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 117 Satz 2 PatG
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