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§ 42 Abs 1 MSchG; § 117 Satz 2 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/44Bl-LS 2006, 66 Heft 2 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Die Anhängigkeit eines Nichtigkeitsverfahrens wird durch das Einlangen des Löschungsantrags begründet.

Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 117 Satz 2 PatG

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