§ 2 UWG; § 502 Abs 1 ZPO
Die inhaltliche Beurteilung einer Werbeankündigung im Geschäftsverkehr richtet sich nach dem Gesamteindruck der betroffenen Verkehrskreise, begründet aber keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
OGH 04.10.2005, 4 Ob 162/05k - T. ist immer billiger